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Gut zu wissen!

Aktuelle info

 Wie geht es mit den Ölheizungen weiter?

Gut zu wissen, wie man Geld sparen kann und welche Gesetze beachtet werden müssen.

Was geht – was nicht?

Wie sie sicherlich schon des Öfteren in den Medien gehört haben, soll es Änderungen beim Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 geben.
Doch die Änderungen sorgen immer wieder für Verwirrungen.
Was ist noch erlaubt? Was darf überhaupt noch eingebaut werden? Werden die Ölheizungen komplett verboten?

Ab 01.11.2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft (GEG), welches den Neueinbau von Ölheizungen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin möglich macht.

Ab 2026 dürfen neue Ölheizungen lediglich in Kombination mit erneuerbaren Energien (z.B. Solartermine) eingebaut werden.  Als Ausnahme gilt, ist kein Gas-oder Fernwärmenetz vorhanden bzw. erneuerbare Energien können nicht anteilig eingebunden werden, ist das Einbauen einer reinen Ölheizung auch künftig möglich.

Muss ich meine bisherige Ölheizung ersetzen, obwohl diese noch einwandfrei funktioniert?
Sofern Ihre Ölheizung nicht älter als 30 Jahre ist, muss sie gar nicht erneuert werden.

Bei älteren Heizungen gibt es auch noch Ausnahmen, die Ihnen einen Neueinbau ersparen. Ist Ihre Heizung älter als 30 Jahre und mit einem Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ausgestattet, darf diese unbefristet benutzt werden. Ist dies nicht der Fall, haben Sie ein weiteres Schlupfloch.                             

Wird die Heizung in einem Gebäude betrieben, indem nicht mehr als zwei Wohnungen sind und eine vom Eigentümer seit min. 01.01.2002 eigengenutzt wird, darf die alte Heizung bis zum nächsten Eigentümerwechsel weiterhin genutzt werden.